Was macht der Landrat?

Im Wesentlichen unterteilt sich meine Arbeit in vier Aufgabenbereiche:

  1. Die Vertretung des Landkreises nach außen; beinhaltet die rechtliche Vertretung des Landkreises genauso wie das Repräsentative auf Veranstaltungen und Anlässen. So nehme ich Einladungen von im Landkreis tätigen Verbänden, wie beispielsweise den Feuerwehren und Schützenverbänden, der Handwerks-, Handel und Landwirtschaftskammern (Freisprechungsfeiern), der Jägerschaft oder dem Kreissportbund gerne wahr. Aber auch bei Jubiläen von gemeindlichen Vereinen bin ich gerne zu Gast. Wichtig ist mir nur, dass diese Aufgaben ein Fünftel meiner Arbeitszeit nicht überschreiten, da ich meine Hauptaufgabe in der Leitung der Kreisverwaltung sehe.
  2. Die Leitung der Kreisverwaltung; bedeutet zunächst Dienstvorgesetzter von ca. 1.100 Beamten, Angestellten und Arbeitern zu sein. Die meisten von ihnen arbeiten in den 16 Fachdiensten mit ihren 42 Abteilungen in der Kreisverwaltung oder den „Außenstellen“, zu denen die sieben Schulen des Landkreises (4 Gymnasien, BBS und Förderschulen), die Kreisstraßenmeisterei, die Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) und zwei Pflegeheimstandorte gehören. Wichtig ist mir, dass die Kreisverwaltung trotz ihrer vielfältigen Aufgaben inhaltlich abgestimmt auftritt und das Zusammenspiel der Organisationseinheiten funktioniert. Dies gilt im Alltag genauso wie für den Ernstfall! Die Landkreise sind in unserem Land die „Katastrophenschutzbehörden“, weshalb der Landrat über Maßnahmen auf dem Gebiet der Verteidigung und des Zivilschutzes zu entscheiden hat. Unabhängig von den „Gefahrenlagen“ bedeutet dies eine gute Vorsorge (z.B. Deichsicherheit) und eine intensive Kontaktpflege zu den (ehrenamtlichen) Katastrophenschutzverbänden (Feuerwehren, DRK, DLRG, THW), der Bundeswehr und der Polizei. Außerhalb der internen Verwaltung gehört auch die Fach- und Kommunalaufsicht gegenüber den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu den wichtigen Verwaltungsaufgaben. So genehmigen beispielsweise die Landkreise die Haushalte der zum Landkreis gehörenden Kommunen.

  1. Als Mitglied im Kreistag und Vorsitzender des Kreisausschusses fasst der Landrat gemeinsam mit den 50 Kreistagsabgeordneten und den 10 Mitgliedern des Kreisausschusses die Beschlüsse, die von der Bedeutung die Kompetenz der Verwaltung überschreiten. Zu den wichtigsten Beschlussfassungen im Jahr gehört die Verabschiedung des Haushaltes oder von Satzungen (Schutzgebiete, Abfallgebühren etc.). Zu den hervorgehobenen Aufgaben des Landrates zählt es hier, die Beschlüsse dieser Organe vorzubereiten und nach der Beschlussfassung auszuführen. Bei den Abstimmungen hat er jedoch wie jedes andere Mitglied nur eine Stimme, so dass auch das Mitwirken an der Mehrheitsfähigkeit für Vorhaben zu meinen „politischen Aufgaben“ gehört.
  2. Die Vertretung des Landkreises in den Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten der kommunalen Unternehmen und Vereinsvorständen. Viele Aufgaben mit großem öffentlichen Interesse, wie die Krankenhausversorgung, die Wohnraumversorgung, der öffentliche Nahverkehr oder die Energie- und Breitbandversorgung werden von Unternehmen wahrgenommen, die sich im Eigentum des Landkreises befinden. Um das Vermögen der Allgemeinheit bzw. des Landkreises zu schützen und sinnvoll zu verwenden, ist der Landrat nach dem Gesetz zwingend Mitglied in den Gesellschafterversammlungen oder Aufsichtsräten der Gesellschaften und in den Vorständen der Vereine.

So bin ich u.a.

– Verwaltungsratsvorsitzender der Arbeit im Landkreis Verden

– Aufsichtsratsvorsitzender der Aller-Weser-Klinik GmbH

– Aufsichtsratsvorsitzender der Kreisbaugesellschaft mbH

– Vorsitzender der Verden-Walsroder-Eisenbahn GmbH

– Verwaltungsratsvorsitzender der Lebenshilfe Rotenburg- Verden gGmbH.

Aber auch der

– Vorsitz im Förderverein zum Schutz des Weißstorches im Landkreises Verden e.V.,

– die Aufgabe des geschäftsführenden Vorstandes im Deutschen Pferdemuseum e.V. und

– die Vorstandsmitgliedschaft im Haus Hünenburg

gehören zu meinen Aufgaben.

Insgesamt beanspruchen diese Aufgaben zusammen auch ein Fünftel meiner Arbeitszeit.

Wie die meisten niedersächsischen Landräte nehme ich zudem noch die Funktion des Verwaltungsratsvorsitzenden unserer Kreissparkasse wahr.

Zur Aufgabe der Katastrophenschutzbehörde gehört es auch, dass sich die Landkreise gegenseitig in Gefahrenlagen unterstützen: Hier fährt unsere Kreisfeuerwehrbereitschaft im September 2018 zur Löschung der Moorbrände im Landkreis Emsland.