SGB II: Bürokratietreiber mit nüchterner Bilanz

Mit dem am 1.1.2005 in Kraft getretenen SGB II als einheitliches Leistungsgesetz für arbeitsmarktferne Arbeitslose war die Erwartung verbunden, die überdurchschnittliche Zahl von 4,4 Mio. Arbeitslosen (entsprach einer Arbeitslosenquote von 10,5 %) deutlich senken zu können. Galten doch in der ersten Hälfte des letzten Jahrzehnts eine ineffiziente Arbeitsvermittlung, ein nicht problemgerechter „zweiter Arbeitsmarkt“ und zu hohe Sozialleistungen als die wesentlichen Ursachen für die verfestigte (Langzeit-)Arbeitslosigkeit. Von den damaligen Vermutungen oder Problemen ausgehend, stellt das zehnjährige Bestehen des ständig modifizierten SGB II einen willkommenen Anlass zur Analyse des neugeschaffenen Leistungssystems dar.

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