In diese Beurteilung ist auch das niedersächsische Ministerium für Umwelt einbezogen. Gegenüber dem antragstellenden Unternehmen, deren Kunden und der Natur halte ich es für erforderlich, dass wir zeitnah Klarheit über die zukünftige Förderung und die notwendigen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen im Landkreis Verden erhalten.
Bei der Gasförderung ist der Landkreis Verden nur beteiligt, wenn es um die Vermeidung von Gefahren für das Trinkwasser geht, da die Genehmigungsbehörde das Landesamt für Bergbau und Energie (LBEG) ist. Um ökologische Schäden bei der zukünftigen Förderung ausschließen zu können, ist die Kreisverwaltung von der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mit einer umfangreichen Öffentlichkeitsbeteiligung überzeugt. Alle Beteiligten bei dem Arbeitsgespräch waren froh, dass auch Umweltminister Olaf Lies die Position des Landkreises teilt und unterstützt.